München spricht viele Sprachen.
Gemeinsam erzählen wir unsere Stadt.
28 Menschen. 24 Länder. Eine gemeinsame Stadt. Wir bringen unterschiedliche Lebenswege, Berufe und Perspektiven direkt ins Münchner Rathaus.
Die Wahl in 60 Sekunden
Vier klare Fakten, die Du vor dem 22. November kennen solltest.
1. Wer darf wählen?
Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit können wählen, wenn sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens sechs Monaten in München wohnen oder gewöhnlich hier leben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Sonderregeln für deutsche Staatsangehörige2. Du hast 40 Stimmen
Bei der Migrationsbeiratswahl kannst Du insgesamt 40 Stimmen vergeben.
3. Bis zu 3 Stimmen pro Person
Einer kandidierenden Person kannst Du bis zu drei Stimmen geben. Du kannst Stimmen auch auf Personen aus verschiedenen Listen verteilen oder mit einem Listenkreuz wählen.
4. Im Wahllokal oder per Briefwahl
Wähle am 22. November 2026 im Wahllokal oder nutze die Briefwahl.
München in Zahlen. Vielfalt im Alltag.
Hinter jeder Statistik stehen echte Menschen, Nachbarschaften und Lebensgeschichten.
Vom Küchentisch ins Rathaus
Stadtpolitik beginnt oft mit einer ganz normalen Frage aus dem Alltag.
Eine Frage im Alltag
Ein fehlender Kitaplatz, langes Warten beim KVR, eine Absage bei der Wohnungssuche oder Fragen zur Anerkennung des Berufsabschlusses.
Menschen sprechen darüber
Am Küchentisch, im Verein oder beim Treffen mit Freundinnen und Freunden stellt sich heraus: Du bist nicht allein damit.
Ein Thema entsteht
Wenn viele Menschen dieselbe Hürde erleben, ist es kein Einzelfall mehr, sondern ein Anliegen für ganz München.
Der Migrationsbeirat berät
In den fünf Ausschüssen wird das Anliegen fachlich geprüft und in konkrete stadtpolitische Initiativen übersetzt.
Antrag, Anfrage oder Empfehlung
Der Beirat nutzt seine satzungsgemäßen Rechte. Anträge an den Münchner Stadtrat sind innerhalb von drei Monaten zu behandeln; Anliegen an die Verwaltung sollen ebenfalls innerhalb von drei Monaten bearbeitet werden.
Verwaltung und Stadtrat handeln
So kann aus einer alltäglichen Sorge ein konkretes stadtpolitisches Anliegen werden.
Was kann der Migrationsbeirat wirklich?
Ehrliche Politik braucht Klarheit darüber, wo Einfluss liegt und wo Grenzen sind.
Das kann der Migrationsbeirat
- Den Stadtrat und die Stadtverwaltung beraten und begleiten
- Eigene Anträge, Anfragen und Empfehlungen direkt in den Stadtrat einbringen
- Öffentlich Position beziehen und Themen sichtbar machen, die sonst übersehen werden
- Der Migrationsbeirat berät über Zuschüsse und spricht im Rahmen der geltenden Richtlinien Empfehlungen zur Zuschussvergabe aus
- Brücken zwischen internationalen Communities, Nachbarschaften und Rathaus bauen
Das ist er nicht
- Kein Ersatz für den gewählten Münchner Stadtrat
- Keine Ausländerbehörde und keine Entscheidungsinstanz für Visa
- Keine Anwaltskanzlei für individuelle Rechtsberatung
- Keine Stelle mit autonomer Gesetzgebungskompetenz oder eigenständiger Haushaltsgewalt
Fünf Ausschüsse. Ein gemeinsames Anliegen.
So gliedert sich die inhaltliche Arbeit im Migrationsbeirat München.
Die Menschen hinter den Themen
Gemeinsam auf der Liste Grüne Vielfalt München. 28 Kandidierende mit unterschiedlichen Berufen, Sprachen und Wurzeln für ganz München.
Deine 40 Stimmen im Simulator
Probiere spielerisch aus, wie Kumulieren, Panaschieren und das Listenkreuz funktionieren.
- 40 Stimmen insgesamt: Bei der Migrationsbeiratswahl kannst Du insgesamt 40 Stimmen vergeben.
- Kumulieren: Bis zu 3 Stimmen für dieselbe kandidierende Person.
- Panaschieren: Du kannst Stimmen auf Personen aus verschiedenen Listen verteilen.
- Listenkreuz: Gibt Deine Stimmen der Reihe nach an die Liste 20 ab. Einzelstimmen haben Vorrang.
Wer darf wählen und welche Fristen gelten?
Alle verlässlichen Informationen für Deinen Urnengang oder die Briefwahl nach den amtlichen Regeln 2026.
Automatisch im Wählerverzeichnis
Wer keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, am 22. November 2026 mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens 22. Mai 2026 mit Hauptwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in München gemeldet ist, steht automatisch im Wählerverzeichnis und erhält die Wahlbenachrichtigung per Post.
Frist beachten: Wann ein Antrag nötig ist
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und zusätzlich eine ausländische Staatsangehörigkeit hat oder vor weniger als 12 Jahren eingebürgert wurde, muss einen Antrag stellen. Wenn ein Antrag erforderlich ist, muss er spätestens am 6. November 2026 beim Wahlamt eingegangen sein.
Stichtag 11. Oktober 2026 bei Umzug oder Einbürgerung
Wer nach dem 11. Oktober 2026 nach München zieht, muss den Antrag bis zum 6. November 2026 einreichen (sofern seit 22. Mai 2026 Lebensmittelpunkt in München). Wer nach dem 11. Oktober 2026 in München eingebürgert wird, wird automatisch eingetragen. Bei Einbürgerung vor dem Stichtag ist ein Antrag bis 6. November 2026 erforderlich.
Bequem und kostenfrei per Briefwahl wählen
Die Briefwahl kann ab 12. Oktober 2026 online über muenchen.de/migrationsbeiratswahl beantragt werden. Die Unterlagen werden ab 2. November 2026 kostenfrei verschickt. Der Wahlbrief muss bis spätestens Sonntag, 22. November 2026, 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein. Innerhalb Deutschlands ist der Rückversand im roten Wahlbriefumschlag portofrei.
Amtliche Wahlinformationen in Deiner Sprache
Die Landeshauptstadt München bietet alle verbindlichen Unterlagen und Wahlregeln in zahlreichen Sprachen an. Scanne den QR-Code mit Deinem Smartphone oder öffne die offizielle Seite direkt.
Der Beirat arbeitet nicht nur am Wahltag
Viele Sitzungen des Migrationsbeirats und seiner Ausschüsse sind öffentlich. Im offiziellen Kalender findest Du Termine, Orte und den jeweiligen öffentlichen Status.
Informiere Dich über anstehende Sitzungen direkt im offiziellen Kalender des Migrationsbeirats München.
Öffentliche Termine ansehenHäufige Fragen zur Wahl
Sprich mit uns!
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